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   OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01   

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https://dejure.org/2002,15246
OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01 (https://dejure.org/2002,15246)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.01.2002 - 3 BS 38/01 (https://dejure.org/2002,15246)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 3 BS 38/01 (https://dejure.org/2002,15246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6; AuslG § 31, § 30, § 55 Abs. 2, § 69 Abs. 3, § 72 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wunsch eines Ausländers, mit dem im Bundesgebiet sich aufhaltenden Familienangehörigen, der eine Aufenthaltsbefugnis besitzt, in ehelicher und familiärer Gemeinschaft zu leben; Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zur Herstellung und Wahrung der familiären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01
    Das Gewicht des Wunsches der Antragsteller zu 1. und 2., die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Antragsteller zu 3. im Bundesgebiet zu führen, hängt daher davon ab, in welchem Grade die Antragsteller auf das familiäre Zusammenleben gerade im Bundesgebiet angewiesen sind (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 10.7.1984, NJW 1984, 2780).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01
    Denn diese Pflicht gebietet es nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben zu entsprechen, wenn der Aufenhalt des Ausländers oder derjenige des Familienangehörigen nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf einen solchen Daueraufenthalt besteht (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1 [55]).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01
    Denn ungeachtet der Frage, ob der Antragsteller zu 3. in Fällen wie hier im Hinblick auf die Ablehnung von Anträgen seiner Familienangehörigen auf Aufenthaltsbefugnisse antragsbefugt sein kann (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 27.8.1996, NVwZ 1997, 1116), könnte ein Antrag des Antragstellers zu 3. jedenfalls nur dann Erfolg haben, wenn die Ablehnung der genannten Anträge den Antragsteller zu 3. und dessen durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte eheliche und familiäre Belange beinträchtigen würde.
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01
    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob dies schon deshalb anzunehmen ist, weil die Antragsteller, wenn auch vollziehbar i.S.d. § 42 Abs. 2 AuslG so doch nicht unanfechtbar ausreisepflichtig sind, weil deren Ausreisepflicht nicht an einen selbstständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakt anknüpft (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 3.6.1997, NVwZ 1998, 185).
  • OVG Berlin, 07.05.1997 - 7 B 128.96

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausländerkinder in Deutschland;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2002 - 3 BS 38/01
    Denn auch wenn angenommen würde, dass etwa in Fällen wie hier bei einer vollziehbaren Ausreisepflicht i.S.d. § 42 Abs. 2 AuslG die Regelung in § 30 Abs. 3 AuslG gleichwohl zur Anwendung kommen könnte (so: OVG Berlin, Urt. v. 7.5.1997, 7 B 128.96 zitiertnach Juris), wäre die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis hier nicht gegeben.
  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

    Das Ermessen der Antragsgegnerin ist allerdings erst dann eröffnet, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 30 Abs. 1-4 AuslG in der Person der die Aufenthaltsbefugnis beantragenden Familienangehörigen erfüllt ist (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 17.01.2002 - 3 BS 38/01 - InfAusIR 2002, 294).
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